ALP Wohnen

Konzept Begleitung

Das Team für die Wohnbegleitung besteht aus Personen, die über eine grosse Lebenserfah-rung verfügen. Zudem verfügen sie über die Fähigkeiten, die jungen Menschen individuell bei der Bewältigung der täglichen Anforderungen ausserhalb der Arbeitswelt zu unterstützen.

Solange von der Klientel die verlangte Tagesstruktur wahrgenommen wird, darf sie im Rah-men der üblichen Hausordnung ihre Wohnung so nutzen, wie sie es sich wünscht. Dabei hat sie aber auch jederzeit die Möglichkeit, unser Angebot

 Unterstützung bei allen Fragen der Haushaltführung

 bei Bedarf Weckdienst

 Abgabe von Verbrauchsmaterial das wir in grossen Mengen zu günstigen Preisen ein-kaufen

 usw.

zu nutzen.

Diese Form von Begleitung kommt vor allem jungen Menschen entgegen, die sich über länge-re Zeit in betreuten Wohnformen aufgehalten haben und mit dem Erreichen der Volljährigkeit jegliche Form sozialpädagogischer Wohngruppen ablehnen.

Intensität der Begleitung

Wie bei allen anderen Dienstleistungen der ALP Grauholz sollen individuelle Lösungen mög-lich sein, das heisst die Intensität der Begleitung kann sicher pro Wohneinheit, teilweise sogar personenbezogen festgelegt werden. Alle Klienten und Klientinnen werden aber mindestens einmal pro Woche (ausserhalb ihren Arbeitszeiten) besucht.

Betriebs- und Betreuungszeiten

Die ordentlichen Betriebs- und Betreuungszeiten richten sich nach den üblichen Bürozeiten, wobei am Abend meist jemand bis 18.00 Uhr anwesend ist. Ausserhalb dieser Zeiten und an Wochenenden und Feiertagen steht ein Pikettdienst per Telefon oder vor Ort zur Verfügung.

Kosten

Begleitetes Wohnen in einer Wohngemeinschaft alleine:

Tagesansatz Wohnen inkl. Kosten berufliche Integration

 Miete für ein Zimmer in der Wohngemeinschaft Fr. 150.00

Monatlich

 Allgemeine Nebenkosten, wie Internet, Billag, Entsorgungsgebühren usw. Fr. 50.00

Es handelt sich um eine Zweckwohngemeinschaft, weshalb der Grundbedarf für junge Er-wachsene ausbezahlt wird.

Bei Bedarf werden die Klientinnen und Klienten auch bei der Verwaltung ihres Grundbedarfes unterstützt, d.h. mit Ihnen wird der Umgang mit Geld eingeübt. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des Grundbedarfes an die ALP Grauholz und wird von dieser treuhänderisch ver-waltet.